Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 22.10.2007 - 19 U 160/07 (1) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hessen
§ 823 Abs 1 BGB
Verkehrssicherungspflicht: Sicherung einer außer Betrieb gesetzten Rolltreppe - Judicialis
BGB § 823 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Keine besondere Verkehrssicherungspflicht wegen stillgelegter Rolltreppe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schadensersatz wegen eines Unfalls in Verbindung mit einer stillstehenden Rolltreppe; Verkehrssicherungspflichten im Falle der Außerbetriebsetzung einer Rolltreppe; Gefahrenlage bei der Benutzung einer stillstehenden Rolltreppe
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Keine Hinweispflicht bei stillstehender Rolltreppe
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Rolltreppe stand still - Das ist keine Gefahrensituation, vor der die kommunale Verkehrsgesellschaft warnen muss
- rabüro.de (Kurzinformation)
Zur Verkehrssicherungspflicht bei Rolltreppen
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 29.06.2007 - 20 O 11/07
- OLG Frankfurt, 24.09.2007 - 19 U 160/07
- OLG Frankfurt, 22.10.2007 - 19 U 160/07 (1)
Papierfundstellen
- MDR 2008, 626
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.01.2002 - III ZR 103/01
Umfang der Verkehrssicherungspflicht für eine Treppe
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.10.2007 - 19 U 160/07
Die Beurteilung des Senats weicht auch nicht von der Entscheidung BGH NJW 2002, 1265, 1266 ab.
Rechtsprechung
LG Gießen, 07.02.2008 - 4 O 448/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 2008, 626
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Koblenz, 13.05.1998 - 1 U 105/97
Frostaufbruch bei Bürgersteig - §§ 823, 839 BGB, Verkehrssicherungspflicht
Auszug aus LG Gießen, 07.02.2008 - 4 O 448/07
Ein Fußgänger ist daher eigenverantwortlich gehalten, auf den Zustand eines Gehweges oder einer Straße, verursacht durch aufgebrachten Splitt, der für Dritte keine Gefahr darstellt, selbst zu achten (vgl. OLG Koblenz, MDR 99, 39). - OLG Hamm, 05.05.1995 - 9 U 14/95
Auszug aus LG Gießen, 07.02.2008 - 4 O 448/07
Insofern ist anerkannt, dass Höhenunterschiede von bis zu 2 cm grundsätzlich beherrschbar sind (vgl. OLG Hamm, NZV 95, 484). - OLG Koblenz, 29.10.1992 - 3 U 1844/91
Natursteinpflasterung - Verkehrssicherungspflicht
Auszug aus LG Gießen, 07.02.2008 - 4 O 448/07
Bei wesensgemäßen Unebenheiten auf Wegen, die in offen erkennbarer Weise hervortreten und durch Anwendung der gewöhnlichen Sorgfalt unschwer gemeistert werden können, besteht weder eine Warnpflicht einer Gemeinde, noch hat sie für deren Beseitigung Sorge zu tragen, da sich ein Fußgänger in einem solchen Fall unschwer auf die Unebenheit einstellen kann und muss (vgl. OLG Koblenz, VersR 93, 1417).
- OLG München, 22.12.1988 - 1 U 3348/88
Schmerzensgeld; Bemessung; Verletzter Fußgänger; Mitverschulden; Benutzung eines …
Auszug aus LG Gießen, 07.02.2008 - 4 O 448/07
Anders mag es sich zwar verhalten, wenn der Oberflächenzustand eines zu begehenden Weges durch vorhandenes Gestein eine Qualität erreicht hat, die seiner Benutzung zum Gehen gänzlich entgegensteht, weil er etwa mit groben runden Steinen ähnlich einem Bachbett bedeckt ist (vgl. OLG München, VersR 89, 862). - LG Bremen, 23.04.1976 - 1 O 332/76
Auszug aus LG Gießen, 07.02.2008 - 4 O 448/07
Es besteht keine Pflicht zur Aufstellung von Schildern, die auf einen offenkundigen Zustand hinweisen (vgl. LG Bremen, VersR 77, 1017). - BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78
Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und …
Auszug aus LG Gießen, 07.02.2008 - 4 O 448/07
Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hätte vielmehr vorausgesetzt, dass für einen vorsichtigen Benutzer eine Gefahrenlage von einiger Erheblichkeit bestanden hat, auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzustellen vermag (vgl. BGH VersR 79, 1055).
- OLG Frankfurt, 29.09.2017 - 8 U 183/16
Zur Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf eine Fütterungskanzel
Der Umstand, dass sich die Leiter im Streitfall nicht unmittelbar unterhalb der Öffnung der Kanzel befindet, sondern vielmehr - von vorne betrachtet - ein Stück weiter nach rechts versetzt ist, fällt jedem Betrachter sofort ins Auge (vgl. in Bezug auf ähnliche Fallkonstellationen BGH, Urteil vom 08.12.1966 - VII ZR 325/64, VersR 1967, 187; OLG Koblenz, Beschluss vom 31.05.2012 - 8 U 1030/11, BeckRS 2012, 14615; OLG Stuttgart, Urteil vom 12.11.1976 - 2 U 117/76, VersR 1977, 384; LG Gießen, Urteil vom 07.02.2008 - 4 O 448/07, MDR 2008, 626, 627; LG Waldshut-Tiengen, Urteil vom 14.08.2015 - 1 O 163/13, juris, Tz. 25). - OLG Hamm, 05.08.2020 - 11 U 112/19
Fußgängerunfall, Verkehrssicherungspflicht, Gehweg, Ausrutschen auf Splitt und …
Das Vorhandensein von Verschmutzungen, Splitt oder Schotter steht jedoch der Verkehrssicherheit eines Gehweges für Fußgänger regelmäßig nicht entgegen, denn ein Fußgänger kann sich in aller Regel unschwer darauf einstellen (vgl. OLG Düsseldorf…, Urteil vom 16.02.1995 zu 18 U 130/94, OLGR 1995, S. 239; LG Gießen, Urteil vom 07.02.2008 zu 4 I 448/07, MDR 2008, S. 626).